Vereidigter Handelsmakler für Kartoffeln


Zusätzlich zur reinen Händlertätigkeit wurde ich von der IHK Oldenburg autorisiert, Preisfeststellungen aber auch Deckungskäufe und -verkäufe vorzunehmen. Als einer von wenigen vereidigten Handelsmaklern in Deutschland erstelle ich Gutachten, die bei Streitigkeiten vom Schiedsgericht oder auch vor öffentlichen Gerichten herangezogen werden.


Bestallungsurkunde
Bestallungsurkunde.pdf (570.68KB)
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Urkunde Sachverständiger Kartoffeln
Urkunde Kartoffelwirtschaft.pdf (797.87KB)
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Nationale und internationale Kartoffelgeschäftsbedingungen


Die Berliner Vereinbarungen sind freiwillige branchenübliche Regelungen im Sinne von Handelsgebräuchen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Handel mit Kartoffeln in Deutschland. Die Vereinbarungen beinhalten Handelsgrundlagen, Qualitätsparameter, Sachverständigentätigkeit und Schiedsgerichtbarkeit. Bei Vetragsabschlüssen sollte unbedingt auf die Berliner Vereinbarungen verwiesen werden, um sich im Nachgang auf diesen berufen zu können. Individuelle Veränderungen sind stets möglich.

 

RUCIP ist ein Code-Name für die europäischen Kartoffelgeschäftsbedingungen. Diese beinhalten die Handelsbräuche und regeln ein ordnungsgemäßes Schieds- und Begutachtungsverfahren. Die zuständigen Organisationen empfehlen bei allen nationalen und europäischen Transaktionen „RUCIP“ zu verwenden - die nationalen Geschäftsbedingungen werden keineswegs abgeschafft. Individuelle Veränderungen sind jederzeit möglich. Die Organisationen EUROPATAT, INTERCOOP EUROPE und EUPPA sind zuständig für RUCIP. Erstmalig im Jahr 1956 erarbeitet wurde RUCIP mehrmalig geändert, um den veränderten Anforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden. Die neueste Fassung resultiert vom 1. März 2012 und kann online eingesehen werden.



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